Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Diensten der carrierFactory
Die Nutzung von Diensten der „carrierFactory GmbH“ erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Dienstleistung 123connect bietet einen Internetzugang und wird durch die „carrierFactory GmbH“ erbracht. Die Leistung von carrierFactory umfasst die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Schnittstelle (Zugangsknoten) zum Internet sowie die Vermittlung der Daten zwischen dem Kunden und dem Zugangsknoten über das Verbindungsnetz von carrierFactory. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im Wege des offenen Internet-by-Call (ohne Voranmeldung mit oder ohne monatlichen Mindestumsatz) gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen und bekannt gegebenen Fassung. Die gesetzlichen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.carrierFactory.de eingesehen werden.
1.2. Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn carrierFactory ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen AGB und Preise der carrierFactory.
1.3. Angebote der carrierFactory sind immer freibleibend. Im Internet-by-Call-Verfahren beginnt das Vertragsverhältnis, soweit nicht anderes vereinbart ist, mit dem Zustandekommen der Verbindung. carrierFactory ist nicht verpflichtet, den Auftrag (Verbindungsanfrage) des Kunden anzunehmen.
1.4. Die vorliegenden Bedingungen gelten vorbehaltlich ihrer Änderung durch carrierFactory für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gegebenenfalls über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
1.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.
2. Leistungsumfang
2.1. carrierFactory ermöglicht im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden den Zugang zu Diensten der carrierFactory über eine bundesweit verfügbare Einwahlnummer. Der Zugang ist über die gängigen Standards einer analogen Verbindung sowie über ISDN möglich und erfolgt ausschließlich über das Point-to-Point Verbindungsprotokoll (PPP). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei einem Teilnehmernetzbetreiber verfügt, der mit dem Verbindungsnetz von carrierFactory zusammengeschaltet ist (z.B. Deutsche Telekom AG) und der Kunde über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt, um diese Daten zu empfangen.
2.2. Die Leistung von carrierFactory umfasst die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet für den Kunden zur Übermittlung von Daten (IP-Paketen) aus bzw. zum Internet. Zusätzlich wird der hierzu erforderliche Datenverkehr über das Verbindungsnetz von carrierFactory zwischen dem Anrufer und dem Zugangsknoten vermittelt.
2.3. carrierFactory vermittelt über den Zugangsknoten nur den Zugang zum Internet, wie es aktuell über die im Internet üblichen Verknüpfungen und Zugangswege erreichbar ist. carrierFactory hat außerhalb ihres eigenen Netzbereiches hierbei keinen Einfluss auf die im Internet verfügbaren Ressourcen. Die Leistungspflicht von carrierFactory umfasst deshalb weder die Bereitstellung von eigenen Inhalten, noch die Erreichbarkeit bestimmter Internet-Anbieter (Hosts) oder die Verfügbarkeit bestimmter Inhalte. Die im Internet verfügbaren Inhalte geben in keiner Weise die Auffassung oder Meinung von carrierFactory wieder und stellen ausschließlich fremde Inhalte dar, soweit sie nicht ausdrücklich von der carrierFactory als eigene Inhalte bezeichnet sind.
2.4. Da carrierFactory nur den Zugang zum Internet bzw. nur eine Schnittstelle zum Internet vermittelt, ist carrierFactory gem. 8 bis 11 TDG nicht für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die im Internet verfügbaren Dienste von Informations- oder Inhalteanbieter (Information- oder Content-Provider), die übertragenen Inhalte, ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. carrierFactory hat auch keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet selbst. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit), soweit diese nicht durch das Netz der carrierFactory, sondern durch außerhalb dieses Netzbereichs liegende Umstände verursacht oder beeinflusst werden.
2.5. Die Übertragungsgeschwindigkeit beträgt in Abhängigkeit der Leistung der Gegenstelle beim Kunden (z.B. Modem) 14.400 bit/s, 28.800 bit/s, 33.600 bit/s oder 64.000 bit/s über das Telefonnetz/ISDN oder über andere entsprechende Netze. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Übertragungsleistung von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und carrierFactory in keiner Weise für dessen Funktion verantwortlich ist. Die konkrete Übertragungsleistung ist außerdem von der Übertragungsqualität im Internet abhängig und kann deshalb variieren.
2.6. carrierFactory ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Insbesondere ist carrierFactory berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.
3. Vertragsschluss und -beendigung sowie Support
3.1. Internet-by-Call mit Mindestumsatz
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt mit erstmaliger Einwahl zustande (Internet-by-Call mit Mindestumsatz) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.
3.2 Internet-by-Call ohne Voranmeldung
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt für jeden Einzelfall (Internet-by-Call) zustande, wenn der Kunde die von carrierFactory angegebene Zugangsnummer wählt und die Verbindung durch carrierFactory aufgebaut wird. Der Vertrag endet unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.
3.3. Der Nutzer bestätigt mit der Einwahl über einen carrierFactory-Dienst, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.
3.4. Für mit dem Dienst auftretende Probleme hat der Nutzer sich ausschließlich an den carrierFactory Support zu wenden. Der Support ist per E-Mail unter der Adresse support@123connect.de zu erreichen.
4. Preise und Rechnungsstellung
4.1. Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von carrierFactory ergeben. Die Preisliste wird auf der Website von carrierFactory (http://www.carrierFactory.de) oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht. Es gilt jeweils die zu Verbindungsbeginn gültige Preisliste. Alle Preise sind inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.
4.2. Der Kunde ist vor dem Verbindungsaufbau verpflichtet, sich über die aktuelle Preisliste zu informieren und erklärt sich mit dem Verbindungsaufbau mit der jeweils aktuellen Preisliste einverstanden.
4.3. carrierFactory hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen. carrierFactory kann auch einen Dritten damit beauftragen, die angefallenen Entgelte durch die Deutsche Telekom einziehen zu lassen.
4.4. Die Rechnungen von carrierFactory sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde ist gem. 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.
4.5. Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden jedoch die Internetverbindungen über carrierFactory wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5. Zahlung und Verzugsregeln
5.1. Die Entgelte werden von carrierFactory oder durch den Teilnehmernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung von Internet-by-Call-Leistungen, dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich der Forderungen von carrierFactory gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG mit eingezogen werden können. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am 10. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.
5.2. Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde carrierFactory die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlender Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung bei carrierFactory nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere den Buchungscode) bei der Zahlung angegeben hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
5.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens entsprechend 288 Abs. 1 BGB Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt carrierFactory vorbehalten.
5.4. Bei Forderungen von carrierFactory kann der Kunde sein Recht auf Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen carrierFactory ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich.
6. Hinweise zu Änderungen und Tarifwechsel
6.1. carrierFactory bleibt im Angebot der Leistung frei.
6.2. Art und Umfang der Leistung werden auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet angeboten. carrierFactory wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.
6.3. Da es sich um einen Dienst ohne Voranmeldung im Wege des sog. offenen Internet-by-Call handelt, kann carrierFactory den Kunden nicht selbst über Preisanpassungen und Tarifänderungen informieren. carrierFactory bemüht sich aus Gründen der allgemeinen Information, einigen gängigen Onlineportalen, die über Internetzugänge berichten, die Tarifänderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten mitzuteilen. carrierFactory kann keinen Einfluss auf eine tatsächliche Veröffentlichung dieser Änderungen nehmen.
7. Pflichten des Kunden im Internet
7.1. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der in der Protokollfamilie TCP/IP (Internetprotokoll) verabschiedeten Standards übermitteln. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
a) keine übermäßige Belastung der Netze oder fremder Netzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-Mails (Spam) zu unterlassen;
b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems, Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen (hacken), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen (Denial of Service-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des carrierFactory-Netzes und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind.
c) keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, wie Volksverhetzung (130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter wie Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen.
7.2. Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von carrierFactory unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu wird der Kunde insbesondere nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der Technik entsprechen. Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
7.3. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus Abs. 1 oder Abs. 2, so ist carrierFactory berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens vorbehalten. Der wiederholte Verstoß gegen diese Nutzungsregeln auch nach erfolgter Abmahnung berechtigt carrierFactory zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann carrierFactory sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung der Inhalte kündigen.
7.4. Der Kunde hat carrierFactory den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt carrierFactory von allen Nachteilen frei, die Dritten wegen zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen.
8. Urheberrechte, Datenschutz
8.1. carrierFactory beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG. Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang:
8.2. carrierFactory darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf carrierFactory oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden (97 Abs. 1 Satz 3 TKG).
8.3. Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gilt Folgendes: Die Verbindungsdaten werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird die Zielrufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt.
8.4. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten, auch wenn dies per E-Mail erfolgt, von Dritten mitgelesen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. carrierFactory ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
8.5. carrierFactory ist bei der Versendung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch den Kunden zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wie z. B. Datentransport, notwendig sind.
9. Haftung, Höhere Gewalt
9.1. Für Vermögensschäden haftet carrierFactory gem. 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von 12.500 € je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen € je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Im Übrigen ist vertragliche und außervertragliche Haftung von carrierFactory auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung aus Garantieerklärungen bleiben hiervon unberührt.
9.2.
Alle Haftungsregeln gelten auch für die Haftung der carrierFactory für ihre Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie deren persönliche Haftung.
10. Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
"carrierFactory GmbH", Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln,
oder per E-Mail an support@123connect.de.
Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn carrierFactory mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
11. Schlussvorschriften
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es gelten stattdessen die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 20.07.2007